Eurovat, Ihr Partner für die Rückerstattung von Steuern im Ausland
Loi macron: gesetzliche vertretung in frankreich
Seit 2016 gelten in Frankreich spezielle Vorschriften für LKW-Fahrer, die von ausländischen Unternehmen für den Transport
- Diese Fahrer müssen gemäß dem französischen Mindestlohn vergütet werden.
- Bei ihren Fahrten innerhalb von Frankreich gilt für Fahrer mit Ziel-/Abfahrtsort in Frankreich die französische Sozialgesetzgebung.
- Ausländische Transportunternehmen, die Fahrer nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu benennen, der als Verbindungsstelle zwischen dem Unternehmen und der französischen Regierung fungiert.
Entscheiden Sie sich im Hinblick auf die Einhaltung des Macron-Gesetzes für die Dienste von Eurovat. Denn Eurovat kann Sie bei den französischen Behörden vertreten. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im internationalen Transportsektor verfügt Eurovat über fundierte Marktkenntnisse, ist auf die Bearbeitung von Verwaltungsdokumenten spezialisiert und kann sich auf fundierte Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit den französischen Behörden stützen.
Rückerstattung der mehrwertsteuer und der steuern auf dieselkraftstoff
Erleichterte Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist komplex und zeitaufwendig. Nicht nur, dass Sie sich grundlegend mit der Steuergesetzgebung mehrerer Länder vertraut machen müssen, auch die Sprachbarriere kann Ihre Verfahren erheblich verzögern. Verlassen Sie sich bei der Unterstützung Ihrer Steuerangelegenheiten auf Spezialisten. TotalEnergies bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Eurovat an, sich um die Rückerstattung Ihrer Mehrwertsteuer zu kümmern.
Erhalten Sie Ihre Dieselabgabe zurück
Ihre Transportrouten führen Sie nach Belgien, Spanien, Frankreich, Italien oder Slowenien? In jedem dieser Länder haben Sie dank Eurovat die Möglichkeit, sich die Dieselabgabe ganz oder teilweise zurückerstatten zu lassen (TICPE in Frankreich, Gasoleo Profesional in Spanien …). Eurovat kümmert sich um die notwendigen Verwaltungsverfahren für die Rückerstattung dieser Abgabe
Verfahren
Am Ende eines jeden Quartals senden Sie Ihre Rechnungen an unseren Eurovat-Partner. Dessen Spezialisten reichen Ihre Unterlagen dann bei den Finanzbehörden des jeweiligen Landes ein und kümmern sich um die Weiterverfolgung der Unterlagen. Je nach Land erhalten Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Kraftstoffkosten sowie auf Ihre Ausgaben für AdBlue®, Autobahn-, Brücken-, Tunnelgebühren, Reparaturen, Schmiermittel, Fahrzeugwäschen, Hotelaufenthalte etc. zurück.
Sie möchten nicht auf die Rückerstattung durch die Finanzbehörden warten? Zusätzlich zum Standardpaket „EuroVAT“ bieten unsere Partner Ihnen das Paket „OptiVAT“** an. Mit diesem Angebot erhalten Sie in jedem Quartal Ihre Rückerstattung, ohne auf die Zahlungen durch die Finanzbehörden warten zu müssen.
**Das OptiVAT-Angebot gilt in 9 Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Spanien, Frankreich, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich.