Alles, was Sie über die europäische Richtlinie 2022/362 wissen müssen

Die Richtlinie 2022/362 in Kürze

Der Straßenverkehr spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks. Die Europäische Union hat deshalb die Richtlinie 2022/362 veröffentlicht, die eine Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Bemessung der Mautgebühren vorsieht. Konkret bedeutet dies: Jedem Fahrzeug wird auf der Grundlage seiner CO2-Emissionen eine CO2-Emissionsklasse zugeordnet, die von 1 (Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß) bis 5 (Fahrzeuge mit niedrigerem Schadstoffausstoß) reicht. Für emissionsarme Fahrzeuge werden die Mautgebühren erheblich gesenkt.

Gewicht F.1-LKW

Der Wert F.1 (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) ersetzt den Wert F.2 und dient als Bezugsgröße bei der Zuordnung der CO2-Klassen.

Wichtigste Daten*

Die Richtlinie tritt in Kraft in:

  • Deutschland :
    • Ab 1. Dezember 2023 auf Fahrzeuge mit einer technichzulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
    • Ab 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.
  • Österreich :
    • Ab 1. Januar 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.

*diese Daten unterliegen der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Gesetzgeber.

CO2-Abgabe einfach erklärt

Welcher CO2-Emissionsklasse wird mein Fahrzeug zugeordnet?

Toll Collect GmbH – Offizielle Website

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Vertriebs- oder Supporteam

E-Mail-Adresse : ck.lu-mobility@circlekeur.com

Telefon : +352 26 37 57 57

Fragen und Antworten rund um CO2-Abgaben